Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Rechtsanwalt Jugendstrafrecht, Strafverteidiger

Im Jugendstrafrecht unterscheiden sich die Delikte nicht von denen im Erwachsenenstrafrecht. Der entscheidende Unterschied liegt vielmehr in den verfahrensrechtlichen Bestimmungen, wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit, sowie den Strafmaßnahmen und dem Umstand, dass der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Im Mittelpunkt ist hier der Gedanke der Erziehung. Mein vorrangiges Ziel ist es daher, eine Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft zu erwirken, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.

Wie ich Ihnen als Strafverteidiger helfen kann

Abhängig von der vorgeworfenen Straftat entwickle ich als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht eine auf Ihren individuellen Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie, insbesondere, wenn es um Jugendstrafrecht geht. Ich beginne mit einer gründlichen Analyse der Ermittlungsakte, um die erforderlichen Schritte zu planen. Insbesondere im Jugendstrafrecht ist eine sorgfältige Verteidigung von entscheidender Bedeutung, um einem jungen Menschen nicht die Perspektive für die Zukunft zu nehmen.

Kosten für meine Dienste als Anwalt und Strafverteidiger

Kontaktieren Sie mich zunächst telefonisch und schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich werde Ihnen eine erste kostenfreie Einschätzung geben.

Weitere Details besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch in meinen Anwaltskanzleien in Mannheim, Krefeld oder Darmstadt. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter 0621- 3703 1800.