Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Festnahme

Haftbefehl, Hausdurchsuchung, Festnahme

Wenn bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet oder stattgefunden hat, gegen Sie ein Haftbefehl vorliegt oder bereits die Festnahme vollzogen wurde und Sie schnelle Hilfe von einem professionellen Strafverteidiger in Mannheim benötigen, so bin ich Ihr kompetenter Rechtsanwalt, der Ihnen auch im Notfall umgehend hilft.

In strafrechtlichen Notfällen wie Verhaftung, Festnahme, Hausdurchsuchung wählen Sie 0151 4130 6713. Bitte rufen Sie diese Nummer nur in diesen Fällen an und ansonsten meine Kanzleinummer 0621 3703 1800.

Informationen zu Verhaftung / Festnahme / Gewahrsam / Hausdurchsuchung

Wenn Sie persönlich, Verwandte, Freunde oder Bekannte festgenommen wurde oder eine Hausdurchsuchung stattfindet, sollten Sie keinesfalls irgendwelche Aussagen gegenüber Polizeibeamtinnen, Polizeibeamten und anderen Personen tätigen. Sie kennen den Spruch „Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt, denn alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden“. Auch wenn Sie absolut unschuldig sind, ggf. sogar ein Alibi haben – sagen Sie nichts!

Selbst bei einem (ggf. im Nachhinein) einfachen Vergehen sollten Sie sich von einem professionellen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht vertreten lassen. Ich habe das Recht auf Akteneinsicht, Sie nicht.

Je nach Recht der Polizei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten des Gewahrsams, Sie für eine bestimmte Zeit festzuhalten.

Schweigen Sie und verlangen Sie einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht und rufen Sie mich an! Die natürliche Art von uns Menschen ist es, sich zu rechtfertigen. Als Beschuldigter wissen allerdings nicht, was die Ermittlungsbehörden wissen oder meinen zu wissen und eine entsprechende Meinung über Sie zu haben.

Teilweise unverfängliche Fragen von Ermittlern wie: „Sind Sie nervös?“ können schon entsprechende Meinungen zur Folge haben. Verlangen Sie nach etwas zu Trinken und Essen. Bedenken Sie, dass Ermittler ihren Beruf tagtäglich ausüben und alle psychologischen Tricks kennen, Ihnen Informationen zu entlocken.

Sätze wie „reden wir darüber, dann sind Sie schneller wieder zu Hause“, sollten Sie dankend ablehnen mit „Ich warte auf meinen Anwalt“.

Egal, was Sie getan oder auch nicht getan haben, reden Sie nicht! Bestehen Sie auf Ihrem Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Während der üblichen Geschäftszeiten rufen Sie mich unter 0621 3703 1800 an oder in strafrechtlichen Notfällen wie einer Verhaftung rund um die Uhr unter 0151 4130 6713.

In meiner Kanzlei in Mannheim berate ich Sie bzw. Ihre Angehörigen auch gerne persönlich. Gespräche können auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Vor allem in der Region Mannheim, Südhessen bzw. dem Rhein-Main-Gebiet vertrete ich Mandantinnen und Mandanten, unter anderem aus Bensheim, Biblis, Bürstadt, Erbach, Griesheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mannheim, Michelstadt, Viernheim, Worms, Zwingenberg und vielen weiteren Orten.

Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Daniel Gönnheimer

RA Gönnheimer

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