Betäubungsmittelstrafrecht
Rechtsanwalt Mannheim Betäubungsmittelstrafrecht
Als erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts weiß ich, dass Beschuldigte oft überrascht werden und häufig direkt mit Verhaftungen oder Durchsuchungsmaßnahmen konfrontiert werden. Zufällige Funde, beispielsweise bei Verkehrskontrollen, oder Ermittlungen gegen andere Personen können dazu führen, dass Ermittler auf Sie aufmerksam werden.
Häufige Vorwürfe in solchen Fällen sind:
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), § 29 BtMG
- Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG
- Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 und * Absatz 3 BtMG
Was tun bei einem Verstoß gegen das BtMG?
Das Wichtigste ist, Ruhe zu bewahren und zu schweigen! Rufen Sie unbedingt einen Strafverteidiger an, auch wenn Ihnen die Ermittlungsbeamten sagen, dass die Situation eindeutig ist! Es drohen Ihnen schnell Freiheitsstrafen.
Bereits die Vermittlung von Kontakten oder das Transportieren von Betäubungsmitteln kann je nach Fall als „Handel mit Betäubungsmitteln“ betrachtet werden.
Dieser Vorwurf hat schwerwiegende Konsequenzen für den Beschuldigten, insbesondere wenn in Ihrem Auto oder Ihrer Wohnung eine Waffe (sogar eine Attrappe) gefunden wird. Gemäß § 30a BtMG sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor.
Wie kann Ihnen ein erfahrener Strafverteidiger helfen?
Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht mit Kanzlei in Mannheim wähle eine Verteidigungsstrategie, die speziell auf Ihren Fall zugeschnitten ist. Zunächst verschaffe ich mir Einblick in die Ermittlungsakte und entscheide dann, welche Schritte erforderlich sind. In der Ermittlungsakte lässt sich auch der Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Betäubungsmittel erkennen. Rufen Sie mich jetzt an. Sie erreichen mich unter 0621 3703 1800.