Die Kanzlei

Strafverteidiger Gönnheimer
Focus-Siegel Top-Rechtsanwalt 2019 - 2023

Die Kanzlei

Willkommen bei der Kanzlei Gönnheimer, Ihrer Kanzlei für Strafrecht und Familienrecht. Wir bieten Ihnen eine individuelle und kompetente Vertretung ausschließlich in diesen Rechtsbereichen. Meine Philosophie beruht auf absoluter Spezialisierung, um Ihnen die bestmögliche Leistung zu bieten. Es geht schließlich um nichts Geringeres als Ihre Zukunft.

Jahrelange Erfahrung und ein exklusives Netzwerk von Partner nutzen wir für Ihren Erfolg. Meine Arbeit ist nicht nur gut, sondern ausgezeichnet. Dies bestätigt beispielsweise die Aufnahme in den Jahren 2019, 2020. 2021, 2022, 2023 von Rechtsanwalt Gönnheimer in die Focus- Top- Rechtsanwaltsliste.

Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht mit langjähriger Erfahrung. Als engagierter Anwalt steht er seinen Mandanten mit fundiertem Fachwissen zur Seite und strebt stets individuelle Lösungen an. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Daniel Gönnheimer, um von seiner Kompetenz und Unterstützung zu profitieren. Rechtsanwalt Gönnheimer nimmt kein Blatt vor den Mund, wenn es darum geht die Interessen seiner Mandanten zu vertreten.

Prof. Dr. Volker Haas ist Inhaber einer Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der renommierten Universität Heidelberg. In Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei unterstützt er uns im Bereich der Strafverteidigung. Bereits während seiner Ausbildung arbeitete er mit namhaften Strafverteidigern zusammen.

Aufgrund seiner Lehrtätigkeit und seiner Forschung ist Professor Dr. Haas ein herausragender Experte im Strafprozessrecht und im materiellen Strafrecht. Diese fundierten Kenntnisse kommen den Beschuldigten nicht nur während der Hauptverhandlung zugute. Bereits im Ermittlungsverfahren ist sein Ziel immer eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.

Prof. Dr. Haas verteidigt seine Mandanten konsequent und mit großem Engagement insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts. Er tritt als Strafverteidiger vor Amts- und Landgerichten sowie in Revisionsverfahren vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof auf. Darüber hinaus steht Professor Dr. Haas auch als Gutachter in komplexen strafrechtlichen Verfahren zur Verfügung.