Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Jugendliche und Heranwachsende

Wenn gegen einen Jugendlichen oder Heranwachsenden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, ist die Verunsicherung bei den Betroffenen und ihren Familien meist sehr groß. Oft ist es der erste Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft. Umso wichtiger ist es, frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten, der die Besonderheiten des Jugendstrafrechts kennt und die richtigen Weichen für den weiteren Verlauf des Verfahrens stellt.

Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Jugendliche und Heranwachsende in allen Bereichen des Jugendstrafrechts bundesweit, vor allem in der Region Mannheim, Südhessen bzw. dem Rhein-Main-Gebiet, unter anderem aus Bensheim, Biblis, Bürstadt, Erbach, Griesheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mannheim, Michelstadt, Viernheim, Worms, Zwingenberg und vielen weiteren Orten. Mein Ziel ist es, die strafrechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten und jungen Menschen ihre Zukunftsperspektiven zu erhalten.

Was ist Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich in erster Linie nicht durch die Straftaten selbst, sondern durch die gesetzlichen Vorschriften, nach denen das Verfahren geführt wird. Die Delikte reichen, wie im Erwachsenenstrafrecht, von Körperverletzung, Diebstahl und Betrug über Sachbeschädigung und Raub bis hin zu Betäubungsmitteldelikten oder Verkehrsdelikten.

Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass das Jugendgerichtsgesetz (JGG) den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt stellt. Anders als im Erwachsenenstrafrecht geht es nicht in erster Linie um Bestrafung, sondern darum, weitere Straftaten zu verhindern und eine positive Entwicklung des jungen Menschen zu fördern.

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht gilt grundsätzlich für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch auf Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren angewendet werden. Ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, hängt von den persönlichen Umständen des Einzelfalls sowie vom Entwicklungsstand des Beschuldigten ab.

Gerade bei Heranwachsenden kann diese Frage erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren und das zu erwartende Strafmaß haben. Deshalb prüfe ich als Anwalt für Strafrecht, welche gesetzlichen Regelungen im konkreten Fall greifen.

Typische Straftaten im Jugendstrafrecht

Im Jugendstrafrecht werden unter anderem folgende Delikte besonders häufig verfolgt:

  • Körperverletzung
  • Diebstahl und besonders schwerer Diebstahl
  • Betrug
  • Sachbeschädigung
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Beleidigung
  • Verkehrsdelikte
  • Gewaltdelikte
  • Cybercrime und Straftaten im Internet

Unabhängig vom Tatvorwurf gilt: Je früher Sie mich als Strafverteidiger einschalten, desto größer sind die Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Das Ermittlungsverfahren entscheidet häufig über den Ausgang

Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig die entscheidenden Weichen gestellt. Deshalb sollten Sie bzw. Ihr Kind weder gegenüber der Polizei noch gegenüber anderen Ermittlungsbehörden eine Aussage tätigen, bevor ich als Strafverteidiger Einsicht in die Ermittlungsakte genommen habe, denn auf diese Weise haben wir einen vollständigen Überblick über den Stand der Ermittlungen.

Mein vorrangiges Ziel besteht darin, bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Gelingt dies, kann eine belastende Gerichtsverhandlung häufig vermieden werden.

Gerade im Jugendstrafrecht bestehen oftmals Möglichkeiten, Verfahren gegen Auflagen oder erzieherische Maßnahmen einzustellen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüfe ich.

Welche Sanktionen drohen im Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht kennt andere Rechtsfolgen als das Erwachsenenstrafrecht. Je nach Schwere des Tatvorwurfs und den persönlichen Umständen kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Erziehungsmaßregeln
  • Verwarnungen
  • Arbeitsauflagen
  • Sozialstunden
  • Teilnahme an sozialen Trainingskursen
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe

Welche Maßnahme letztlich in Betracht kommt, hängt immer vom Einzelfall ab. Ziel des Jugendstrafrechts ist es, eine angemessene Reaktion zu finden, ohne die weitere persönliche Entwicklung unnötig zu beeinträchtigen.

Wie kann ich Ihnen als Strafverteidiger helfen?

Jeder Fall erfordert eine individuelle Verteidigungsstrategie. Nach der Einsicht in die Ermittlungsakte prüfe ich sorgfältig die Beweislage, die Aussagen von Zeugen sowie sämtliche Ermittlungsergebnisse. Anschließend entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigung, die auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten ist.

Dabei lege ich besonderen Wert darauf, unnötige Belastungen für Jugendliche und ihre Familien zu vermeiden. Mein Ziel ist es, die bestmögliche Lösung zu erreichen und langfristige negative Folgen, etwa für Ausbildung, Studium oder Beruf, nach Möglichkeit zu verhindern.

Frühzeitig handeln schützt die Zukunft

Ein Strafverfahren kann erhebliche Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Zukunft eines jungen Menschen haben. Umso wichtiger ist es, frühzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Oft bestehen bereits zu Beginn des Verfahrens Möglichkeiten, Einfluss auf den weiteren Verlauf zu nehmen. Diese Chancen sollten Sie nicht ungenutzt lassen.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wenn gegen Sie, Ihr Kind oder einen Angehörigen wegen einer Straftat ermittelt wird, stehe ich Ihnen kurzfristig zur Verfügung.

Schildern Sie mir Ihr Anliegen zunächst telefonisch. Ich gebe Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung und erläutere Ihnen die nächsten sinnvollen Schritte.

Gerne berate ich Sie anschließend persönlich in meiner Kanzlei in Mannheim. Gespräche können auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen.

Sie erreichen mich unter 0621 3703 1800.