Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Als erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger weiß ich, dass in Führerschein-Angelegenheiten nicht nur das Fahrverbot ein Problem ist, sondern oft auch der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Die Gerichte gehen davon aus, dass der Beschuldigte nicht in der Lage ist, verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen.

Beschuldigte sehen sich häufig mit folgenden Vorwürfen konfrontiert:

  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, auch bezeichnet als Unfallflucht, Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr / Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)

Was sollten Sie tun?

Bevor Sie etwas sagen, sollten Sie mich als Ihren Anwalt und Strafverteidiger kontaktieren. Selbst wenn die Polizei Ihnen scheinbar helfen möchte, die Angelegenheit schnell zu klären, sollten Sie nichts sagen, denn wie man so schön sagt, wird am Ende alles gegen Sie verwendet. Sagen Sie gar nichts ohne Ihren Rechtsanwalt. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung telefonisch unter 0621- 3703 1800. Anschließend sehe ich mir die Ermittlungsakte an und erarbeite eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.

Als Rechsanwalt und Strafverteidiger vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen gegen den Staat. Sie können mich nach einer Terminvereinbarung auch gerne persönlich in meiner Kanzlei in Mannheim, Darmstadt oder Krefeld besuchen. Ich berate und vertrete Mandantinnen und Mandanten auch bundesweit vor allen zuständigen Gerichten. Sie erreichen mich unter 0621 – 3703 1800. Als Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht unterstütze ich Sie kompetent und zuverlässig.