Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Kapitalstrafrecht, Mord, Totschlag

Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt und Strafverteidiger weiß ich, dass bei Tötungsdelikten eine Verteidigung auf höchstem Niveau erforderlich ist. Es geht um Ihre Freiheit, die oft für viele Jahre auf dem Spiel steht. Im Fall von Mord droht sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe. Deshalb sollten Sie von Anfang an mit einem Experten zusammenarbeiten.

Bereits zu Beginn des Verfahrens legt die Strafverteidigung die Weichen für den weiteren Verlauf. Wir vertreten Sie und Ihre Angehörigen nicht nur in Mannheim und der Region, sondern bundesweit und sind in Notfällen rund um die Uhr für Sie da! In Mordverfahren verteidige ich vorzugsweise im Team mit Professor Dr. Haas. Vier Augen sehen mehr als zwei, denn es kommt auf jedes Detail an.

Unter den Tötungsdelikten ist Mord (§ 211 StGB) das bekannteste Vergehen. Aber auch folgende Tatvorwürfe können erhoben werden:

  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)

Sie fühlen sich in einer aussichtslosen Situation? Trotzdem sollten Sie schweigen und keine Aussage machen, ohne einen Strafverteidiger hinzuzuziehen! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Bedenken Sie, dass bei solchen Vorwürfen eine unbedachte Aussage viele Jahre Gefängnis bedeuten kann.

Wissen Sie, wann aus einer gefährlichen Körperverletzung (Strafrahmen: sechs Monate bis zu 10 Jahre) ein versuchter Totschlag (Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren) oder ein versuchter Mord (hier droht eine lebenslange Freiheitsstrafe) wird? Wir kennen uns damit aus. Rufen Sie uns jetzt an unter 0621 3703 1800.