Drittbeteiligte

Drittbeteiligte

Das deutsche Recht kennt kein Unternehmensstrafrecht. Allerdings kann auch Ihr Unternehmen im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen stehen. Insbesondere können sich strafrechtliche Sanktionen gegen Ihr Unternehmen auswirken. Dies betrifft insbesondere die Einziehung und den Verfall von Vermögensvorteilen. Die Staatsanwaltschaft kann auch in Ihrem Unternehmen eine Vermögensabschöpfung betreiben.

Als Neben- und Drittbeteiligte im Strafprozess hat auch Ihr Unternehmen die Möglichkeit, sich aktiv am Strafverfahren zu beteiligen. Vertrauen Sie hier auf die fundierte Hilfe eines Strafverteidigers.

Bereits im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft besteht die Gefahr, dass vorläufige Vermögenssicherungsmaßnahmen gegen Ihr Unternehmen ergriffen werden. Dies reicht von der Kontosperrung bis hin zur Beschlagnahme von Gegenständen und Grundstücken. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Beratung und Hilfe durch einen erfahrenen Strafverteidiger erforderlich, da hier erhebliche Nachteile für Ihr Unternehmen drohen. Verlassen Sie sich auf kompetente Unterstützung, um Ihre Interessen zu schützen. Ich bin für Sie erreichbar unter 0621- 3703 1800.