Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Mannheim

Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr trifft die meisten Betroffenen völlig unerwartet. Oft beginnt das Ermittlungsverfahren nach einer Verkehrskontrolle, einem Verkehrsunfall oder einer allgemeinen Polizeikontrolle. Während viele zunächst nur an ein Bußgeld oder Punkte in Flensburg denken, drohen in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren häufig deutlich schwerwiegendere Konsequenzen. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen stehen nicht selten auch ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Raum.

Als erfahrener Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit in sämtlichen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Ziel meiner Verteidigung ist es, Ihre Rechte konsequent zu schützen und die strafrechtlichen sowie führerscheinrechtlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.

Wann droht ein Strafverfahren im Straßenverkehr?

Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Während viele Verstöße lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, kann bei schwerwiegenden Vorwürfen ein Strafverfahren eingeleitet werden. Die Folgen sind oftmals erheblich und können sich auf das gesamte berufliche und private Leben auswirken.

Zu den häufigsten Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht gehören:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht / Fahrerflucht) (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Je nach Tatvorwurf drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. In vielen Fällen wird zusätzlich eine Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins angeordnet.

Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis?

Viele Betroffene verwenden beide Begriffe gleichbedeutend. Rechtlich besteht jedoch ein erheblicher Unterschied.

Ein Fahrverbot ist zeitlich befristet und dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit erhalten Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.

Wird dagegen die Fahrerlaubnis entzogen, verliert sie ihre Gültigkeit vollständig. Erst nach Ablauf einer Sperrfrist kann eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden. Je nach Sachlage kann hierfür zusätzlich eine MPU erforderlich sein.

Gerade wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, sollte frühzeitig geprüft werden, ob sich der Führerscheinentzug vermeiden oder zumindest die Sperrfrist verkürzen lässt.

Alkohol oder Drogen am Steuer

Alkohol- und Drogendelikte gehören zu den häufigsten Verfahren im Verkehrsstrafrecht. Bereits bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle können Auffälligkeiten dazu führen, dass weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Häufig folgen Atemalkoholtests, Blutentnahmen oder Drogenschnelltests.

Ob sämtliche Maßnahmen rechtmäßig durchgeführt wurden und ob die Untersuchungsergebnisse verwertbar sind, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Nicht jede Blutentnahme und nicht jede Messung genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Neben den strafrechtlichen Folgen drohen häufig der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Eine frühzeitige Verteidigung durch mich als Ihren Strafverteidiger kann entscheidend dazu beitragen, schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.

Unfallflucht – Häufig schneller vorgeworfen als gedacht

Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gehört zu den häufigsten Straftaten im Straßenverkehr. Dabei denken viele zunächst an schwere Verkehrsunfälle. Tatsächlich reichen oftmals bereits kleinere Parkschäden oder leichte Berührungen aus, damit Ermittlungen eingeleitet werden.

Ob tatsächlich eine strafbare Unfallflucht vorliegt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Häufig stellt sich die Frage, ob der Unfall überhaupt bemerkt wurde oder ob die erforderliche Wartezeit eingehalten worden ist.

Da eine Verurteilung regelmäßig auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis haben kann, sollten Sie umgehend handeln und den Sachverhalt durch mich als Ihren Anwalt prüfen lassen.

Fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung

Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu verletzten oder getöteten Personen, wird häufig wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung ermittelt.

Diese Verfahren sind meist mit umfangreichen Gutachten, Unfallrekonstruktionen und zahlreichen Zeugenaussagen verbunden. Ob tatsächlich ein strafbares Verhalten vorliegt oder ob andere Ursachen für den Unfall verantwortlich waren, lässt sich häufig erst nach einer sorgfältigen Auswertung sämtlicher Beweise beurteilen.

Was sollten Sie bei einer Vorladung oder Verkehrskontrolle tun?

Das Wichtigste lautet: Machen Sie keine Angaben zur Sache.

Viele Beschuldigte möchten den Vorwurf sofort erklären oder Missverständnisse ausräumen. Erfahrungsgemäß führt dies jedoch häufig dazu, dass die eigene Aussage später gegen sie verwendet wird.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bis ich als Strafverteidiger Einsicht in Ihre Ermittlungsakte genommen habe. Erst dann kann ich beurteilen, welche Beweise tatsächlich vorliegen und welche Verteidigungsstrategie für Sie persönlich sinnvoll ist.

Wie kann ich als Fachanwalt für Strafrecht Ihnen als Strafverteidiger helfen?

Jedes Verfahren ist anders. Deshalb beginne ich jede Verteidigung mit einer umfassenden Prüfung der Ermittlungsakte. Ich analysiere Zeugenaussagen, Gutachten, Messprotokolle und sämtliche Beweismittel. Anschließend entwickle ich eine individuelle Verteidigungsstrategie, die auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten ist.

Je nach Sachlage kann das Ziel eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens, eine Reduzierung des Tatvorwurfs, die Vermeidung eines Führerscheinentzugs oder eine möglichst geringe Strafe sein. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, vertrete ich Ihre Interessen engagiert und konsequent.

Frühzeitig handeln lohnt sich

Viele Entscheidungen werden bereits im Ermittlungsverfahren getroffen. Wenn Sie jedoch frühzeitig meine anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, haben Sie häufig bessere Möglichkeiten, den weiteren Verlauf des Verfahrens positiv zu beeinflussen.

Mit meiner professionellen Verteidigung kann ich Verfahrensfehler aufdecken, Beweise kritisch hinterfragen und unnötige Belastungen vermeiden. Gleichzeitig behalten wir stets auch die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis und Ihre berufliche Situation im Blick.

Persönliche Beratung und bundesweite Vertretung

Als Fachanwalt für Strafrecht und Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht vertrete ich ausschließlich Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation sowie eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Nach vorheriger Terminvereinbarung können Sie mich persönlich in meiner Kanzlei in Mannheim besuchen. Selbstverständlich vertrete ich Mandantinnen und Mandanten bundesweit vor allen zuständigen Gerichten.

Gespräche können auch telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Vor allem in der Region Mannheim, Südhessen bzw. dem Rhein-Main-Gebiet vertrete ich Mandantinnen und Mandanten, unter anderem aus Bensheim, Biblis, Bürstadt, Erbach, Griesheim, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch, Mannheim, Michelstadt, Viernheim, Worms, Zwingenberg und vielen weiteren Orten.

Wenn gegen Sie wegen eines verkehrsstrafrechtlichen Delikts ermittelt wird oder Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis droht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung unter 0621 3703 1800.

Je früher Sie meine anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind häufig die Chancen, Ihre Fahrerlaubnis zu erhalten und den weiteren Verlauf des Strafverfahrens positiv zu beeinflussen.